Mit dem heute vom Bundestag beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz soll vor allem die kapitalmarktorientierte Vorsorge ausgebaut werden. Weniger beachtet werde jedoch, dass das Gesetz zugleich die private Altersvorsorge mit selbstgenutztem Wohneigentum verbessere. Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Bausparkassen, und Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, machten deutlich, dass das gezielte Ansparen für die eigene Immobilie und die Tilgung von Wohnungsdarlehen im neuen System weiterhin in gleicher Weise gefördert würden.
Auch wenn die Reform der Eigenheimrente derzeit im Schatten der Diskussion um kapitalmarktbezogene Vorsorgemodelle stehe, sei sie für viele Menschen von großer Relevanz. Das gelte insbesondere für diejenigen, die in der selbstgenutzten Immobilie einen wichtigen Bestandteil ihrer privaten Altersvorsorge sähen. König und Guthmann hoben hervor, dass die Beteiligung an der Entwicklung der Kapitalmärkte sinnvoll sei, zugleich aber auch schuldenfreies Wohneigentum für viele Menschen eine tragende Rolle in der Altersabsicherung spiele. Aus dem verabschiedeten Gesetz gehe daher ebenfalls hervor, dass selbstgenutztes Wohneigentum auch künftig Teil der geförderten privaten Altersvorsorge bleiben könne. Private wie öffentliche Bausparkassen bewerteten es positiv, dass die ab Anfang des kommenden Jahres geltende vereinfachte Zulagenförderung unverändert auch für die Eigenheimrente Anwendung finde.
Darüber hinaus erhielten künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende Zugang zu geförderten Spar- und Tilgungsbeiträgen für selbstgenutztes Wohneigentum. Nach Einschätzung von Christian König habe Wohneigentum gerade für Menschen ohne gesetzliche Rentenversicherung oft einen besonders hohen Stellenwert in der privaten Vorsorge.
Nach ihrer Einführung im Jahr 2008 habe die Eigenheimrente zunächst einen starken Aufschwung erlebt. Später habe sie jedoch im Zuge der langjährigen politischen Debatten über die Riester-Rente an Dynamik verloren. Das sei bemerkenswert, weil Wohn-Riester nie wegen mangelnder Renditechancen in der Kritik gestanden habe. Ziel der Eigenheimrente sei schließlich nicht eine Kapitalanlage, sondern mietfreies Wohnen im Alter. Gefördert würden daher sowohl der Aufbau von Eigenkapital als auch die Rückzahlung von Wohnungsdarlehen.
Für die Eigenheimrente ergeben sich nun mehrere konkrete Verbesserungen. Künftig zahlt der Staat auf jeden Spar-Euro bis zu einem Betrag von 1.800 Euro einen Zuschuss. Für die ersten 360 Euro pro Jahr werden 50 Cent je Euro ergänzt. Für jeden weiteren Euro bis zur Obergrenze von 1.800 Euro beträgt der Zuschuss 25 Cent. Auf diese Weise könne ein jährlicher staatlicher Zuschuss von bis zu 540 Euro für einen Bausparvertrag oder zur Tilgung erreicht werden. Gleichzeitig entfalle die bisher komplizierte Berechnung des Mindesteigenbeitrags für die volle Förderung. Axel Guthmann bewertete dieses Modell als deutlich einfacher, weil künftig jeder zusätzliche Euro für die Altersvorsorge auch mit zusätzlicher Förderung verbunden sei.
Familien mit Kindern profitieren zusätzlich von einer besonders attraktiven Förderung. Für Einzahlungen von bis zu 300 Euro pro Jahr gewährt der Staat pro eingezahltem Euro einen weiteren Euro je Kind.
Wie stark dieser Effekt ausfallen kann, zeigt ein Beispiel mit einer Familie mit zwei Kindern. Bereits 25 Euro monatlich beziehungsweise 300 Euro jährlich reichten aus, um eine staatliche Förderung von insgesamt 750 Euro zu erhalten. Diese setze sich aus einer Grundzulage von 150 Euro sowie zwei Kinderzulagen von jeweils 300 Euro zusammen. Damit liege die Förderquote bei 250 Prozent. Nach Einschätzung der Bausparkassen sei das ein Vorteil, den Familien auf dem Weg ins Eigenheim nicht ungenutzt lassen sollten.
Nutze eine vierköpfige Familie die Förderung vollständig aus, ergebe sich mit einer eigenen jährlichen Sparleistung von 3.600 Euro für zwei Erwachsene und einer staatlichen Förderung von 1.680 Euro eine gesamte Jahresleistung von 5.280 Euro in die Altersvorsorgeverträge. Diese Summe könne nach Einschätzung von König und Guthmann eine solide Grundlage für den Aufbau eines Familienheims schaffen.
Auch steuerlich bringt die Reform Verbesserungen. Der Sonderausgabenabzug wird ausgeweitet. Künftig können die Eigenbeiträge zusammen mit der Förderung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Statt bisher 2.100 Euro seien ab dem kommenden Jahr bereits ohne Kinderzulage bei voller Ausschöpfung der Grundförderung 2.340 Euro absetzbar.
Zudem werde die nachgelagerte Besteuerung der Eigenheimrente vereinfacht. Dabei bleibe allerdings zu beachten, dass der Sonderausgabenabzug keine endgültige Steuerersparnis darstelle. Was in der Einzahlungsphase steuerfrei bleibe, müsse im Ruhestand versteuert werden. Für die Eigenheimrente werde dieser Vorgang jedoch erleichtert, da die Besteuerung in der Rentenphase innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werde. Danach bestehe für die geförderte Immobilie keine weitere Verbindung mehr zum Finanzamt. Das eröffne mehr Flexibilität beim späteren Verkauf oder bei einer Vermietung, etwa wenn im Alter eine kleinere Wohnlösung gewünscht sei. Guthmann und König betonten, dass diese Änderung auch mit Blick auf eine effizientere Nutzung von Wohnraum nicht unterschätzt werden sollte.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Verband der privaten Bausparkassen e.V./Veröffentlicht am 27.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.











