revozeitung_logo
  • Home
  • Finanzen
  • Neuigkeiten
  • Immobilien & Heim
    • Garten & Terrasse
    • Wohnen
  • Unternehmen
  • Wissen
Keine Treffer
Alle Ergebnisse anzeigen
revozeitung_logo
  • Home
  • Finanzen
  • Neuigkeiten
  • Immobilien & Heim
    • Garten & Terrasse
    • Wohnen
  • Unternehmen
  • Wissen
Keine Treffer
Alle Ergebnisse anzeigen
revozeitung_logo
Keine Treffer
Alle Ergebnisse anzeigen
Home Finanzen
Homeoffice

©rh2010/stock.adobe.com

Arbeitszimmer: Belege allein reichen nicht

in Finanzen
Lesedauer: 2 min.

Ähnliche Artikel

Kryptowährung

Krypto-Anleger setzen auf Neo-Broker

10. August 2026
Geld - Aktien - Anlage

Geldvermögen privater Haushalte auf Rekordhoch

4. August 2026

Selbstständige können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Betriebsausgaben abziehen, wenn sie die Kosten ordnungsgemäß dokumentieren. Eine reine Belegsammlung reicht dafür nicht aus. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Nach Angaben des Infodienstes Recht und Steuern der LBS müssen die Ausgaben einzeln, getrennt von den übrigen Betriebsausgaben und zeitnah aufgezeichnet werden.

Freiberufler nutzte Dachgeschoss als Arbeitszimmer

In dem Fall nutzte ein selbstständig tätiger Freiberufler das Dachgeschoss seines Eigenheims als häusliches Arbeitszimmer. Die anteiligen Gebäude- und Raumkosten machte er steuerlich geltend.

Während des Jahres sammelte er die entsprechenden Rechnungen und Belege. Erst bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung fertigte er eine Übersicht über die entstandenen Kosten an.

Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen jedoch nur teilweise an. Im anschließenden Klageverfahren argumentierte der Steuerpflichtige, die vorhandene Belegsammlung genüge als Nachweis.

Finanzgericht versagte Betriebsausgabenabzug

Das Finanzgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es versagte den Betriebsausgabenabzug wegen fehlender ordnungsgemäßer Aufzeichnungen.

Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Entscheidung. Nach dem Einkommensteuergesetz müssen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer fortlaufend und gesondert dokumentiert werden.

Zeitnahe und getrennte Aufzeichnung erforderlich

Die Aufzeichnungen können nach der Entscheidung etwa in einer besonderen Spalte der Ausgabenaufzeichnungen erfolgen. Möglich ist auch ein gesondertes schriftliches oder digitales Dokument.

Entscheidend ist, dass die Kosten zeitnah und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben erfasst werden. Eine Sammlung von Rechnungen, die erst nach Ablauf des Jahres in einer Gesamtliste zusammengeführt wird, erfüllt diese Anforderungen nicht.

Abzug kann vollständig entfallen

Fehlen die vorgeschriebenen Aufzeichnungen, kann der Betriebsausgabenabzug insgesamt entfallen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten tatsächlich entstanden sind.

Das Urteil macht damit deutlich, dass Selbstständige bei Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht nur die Belege aufbewahren sollten. Sie müssen die Kosten zusätzlich laufend und gesondert dokumentieren.

Die Entscheidung wurde unter dem Aktenzeichen VIII R 6/24 veröffentlicht.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Veröffentlicht am 03.08.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

TeilenTweet
Vorheriger Artikel

Krypto-Nutzung: Schweiz vor Österreich und Deutschland

Nächster Artikel

Geldvermögen privater Haushalte auf Rekordhoch

Ähnliche Beiträge

Kryptowährung

Krypto-Anleger setzen auf Neo-Broker

von Nima
10. August 2026
0

Kryptowährungen gewinnen in Deutschland weiter an Bedeutung. Eine aktuelle Studie von BearingPoint zeigt, dass bereits 13 Prozent der Deutschen Kryptowährungen...

Geld - Aktien - Anlage

Geldvermögen privater Haushalte auf Rekordhoch

von Nima
4. August 2026
0

Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland hat Ende 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen...

Münzen Geldscheine

Krypto-Nutzung: Schweiz vor Österreich und Deutschland

von Nima
30. Juli 2026
0

Kryptowährungen werden in der DACH-Region sehr unterschiedlich genutzt. Das zeigt eine aktuelle Studie der Management- und Technologieberatung BearingPoint in Deutschland,...

Teenager mit Geldscheinen

Ferienjob: So holst du Lohnsteuer zurück

von Nima
16. Juli 2026
0

In vielen Bundesländern laufen bereits die Sommerferien, weitere starten bald. Für zahlreiche Schülerinnen, Schüler und Studierende ist das eine gute...

Weitere laden
Nächster Artikel
Geld - Aktien - Anlage

Geldvermögen privater Haushalte auf Rekordhoch

Kryptowährung

Krypto-Anleger setzen auf Neo-Broker

10. August 2026
Geld - Aktien - Anlage

Geldvermögen privater Haushalte auf Rekordhoch

4. August 2026
Homeoffice

Arbeitszimmer: Belege allein reichen nicht

4. August 2026

Kategorien

  • Finanzen
  • Garten & Terrasse
  • Heim & Garten
  • Immobilien
  • Magazin & Tipps
  • Neuigkeiten
  • Unternehmen
  • Wissen
Kryptowährung
Finanzen

Krypto-Anleger setzen auf Neo-Broker

10. August 2026
Geld - Aktien - Anlage
Finanzen

Geldvermögen privater Haushalte auf Rekordhoch

4. August 2026
Homeoffice
Finanzen

Arbeitszimmer: Belege allein reichen nicht

4. August 2026
Münzen Geldscheine
Finanzen

Krypto-Nutzung: Schweiz vor Österreich und Deutschland

30. Juli 2026
Bodenanalyse von Archäologen
Immobilien

Warum der Blick in den Untergrund für Bauprojekte entscheidend sein kann

19. Juli 2026
Teenager mit Geldscheinen
Finanzen

Ferienjob: So holst du Lohnsteuer zurück

16. Juli 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Post Sitemap

© All Rights Reserved

Keine Treffer
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Finanzen
  • Neuigkeiten
  • Immobilien & Heim
    • Garten & Terrasse
    • Wohnen
  • Unternehmen
  • Wissen

© All Rights Reserved