Der Staat treibt die Digitalisierung weiter voran. Das zeigt sich auch bei den Neuerungen rund um den Grad der Behinderung. Seit diesem Jahr steht der Schwerbehindertenausweis zusätzlich zur Scheckkarte auch in digitaler Form zur Verfügung, während die Karte im Alltag weiterhin gültig bleibt. Gleichzeitig gelten neue Maßstäbe für die Bewertung des GdB. Diese Änderungen beeinflussen sowohl die Einstufung des Behinderungsgrades als auch den Zugang zum steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag. Menschen mit anerkannten gesundheitlichen Einschränkungen können dadurch weiterhin jedes Jahr steuerliche Entlastungen in Höhe von mehreren tausend Euro nutzen, künftig jedoch ohne papiergebundenen Nachweis.
Alltagsbeeinträchtigungen werden wichtiger
Eine wesentliche Änderung betrifft die Feststellung des GdB. Bereits seit Herbst 2025 gelten angepasste versorgungsmedizinische Grundsätze, die sich 2026 erstmals in größerem Umfang bemerkbar machen. Während früher stärker auf die Diagnose geschaut wurde, spielt nun vor allem die tatsächliche Auswirkung einer Erkrankung auf das tägliche Leben eine zentrale Rolle. Ausschlaggebend ist damit nicht allein die Erkrankung selbst, sondern wie stark sie Arbeit, Mobilität und soziale Teilhabe beeinträchtigt.
Für Betroffene bedeutet das, dass ärztliche Unterlagen künftig nicht mehr nur Diagnosen und Befunde enthalten sollten. Ebenso wichtig ist eine möglichst genaue Beschreibung der funktionalen Einschränkungen im Alltag. Wer beispielsweise unter chronischen Schmerzen, psychischen Belastungen oder eingeschränkter Beweglichkeit leidet, sollte festhalten lassen, wie sich diese Beschwerden konkret im täglichen Leben auswirken. Durch diese geänderte Bewertung kann sich der GdB im Einzelfall verändern und unter Umständen auch niedriger ausfallen als bislang.
Steuerlicher Nachweis läuft zunehmend digital
Auch beim steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag gibt es Erleichterungen. Je nach festgestelltem Grad der Behinderung liegt dieser zwischen 384 und 2.840 Euro. In besonderen Fällen sind sogar bis zu 7.400 Euro möglich. Der Pauschbetrag ist besonders vorteilhaft, weil dafür keine einzelnen Belege eingereicht werden müssen. Die Entlastung steigt mit dem GdB und wird pauschal gewährt, unabhängig davon, ob tatsächlich entsprechende Kosten entstanden sind.
Im Mittelpunkt der Reform steht die elektronische Übermittlung der Daten. Seit diesem Jahr melden die Versorgungsämter neue Feststellungen oder Änderungen des GdB direkt an die Finanzverwaltung. Bei älteren Bescheiden ohne Änderungen bleibt es dagegen beim bisherigen Verfahren, bei dem das Finanzamt weiterhin auf den Papierbescheid angewiesen ist. Voraussetzung für die digitale Übermittlung ist allerdings, dass dem Versorgungsamt die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer vorliegt. Deshalb sollten Betroffene bei Behördengängen unbedingt ihre Steuer-ID bereithalten.
Weniger Aufwand bei der Steuererklärung
Für viele Steuerpflichtige dürfte die Steuererklärung dadurch einfacher werden. Der bisherige Aufwand, Nachweise zum GdB und zu den Merkzeichen selbst einzureichen, entfällt in vielen Fällen. Diese Angaben sollen dem Finanzamt künftig bereits digital vorliegen. Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi, machte jedoch deutlich, dass der Behinderten-Pauschbetrag trotz der digitalen Kenntnis der Finanzbehörden nicht automatisch berücksichtigt werde. Er müsse weiterhin aktiv in der Steuererklärung beantragt werden, etwa durch das entsprechende Ankreuzen. Hintergrund sei ein Wahlrecht, das alternativ auch den Abzug erhöhter behinderungsbedingter Lebenshaltungs- und Pflegekosten sowie einen zusätzlichen Wäschebedarf ermögliche.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt deshalb, Steuerbescheide weiterhin sorgfältig zu prüfen und darauf zu achten, ob die Pauschale tatsächlich angesetzt wurde. Ist das nicht der Fall, kann innerhalb von vier Wochen Einspruch eingelegt werden. In solchen Situationen kann es weiterhin sinnvoll sein, den Feststellungsbescheid in Papierform beim Finanzamt einzureichen, auch wenn dieser zusätzlich weiterhin ausgestellt wird.
Wird ein GdB-Bescheid im Jahr 2026 erteilt, sollte außerdem kontrolliert werden, ob die Steuer-ID beim Versorgungsamt korrekt hinterlegt wurde und die Zustimmung zur Datenübermittlung vorliegt. Nur dann kann der Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt werden. Werden die Daten erst nach Ablauf der Einspruchsfrist übermittelt, lässt sich der Steuerbescheid dennoch auch ohne Einspruch noch ändern.
Warum sich eine GdB-Feststellung auszahlen kann
Ob Schlafapnoe, Diabetes, Tinnitus oder starke Migräne: Solche Erkrankungen können mit erheblichen Einschränkungen im Alltag verbunden sein. Dennoch scheuen viele Menschen den Aufwand, eine Behinderung offiziell feststellen zu lassen. Dabei kann sich dieser Schritt mehrfach lohnen. Bereits ab einem GdB von 20 besteht Anspruch auf einen steuerlichen Pauschbetrag. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und kann zusätzliche Vorteile nutzen. Dazu zählen unter anderem eine zusätzliche Woche bezahlter Urlaub, besonderer Kündigungsschutz sowie Vergünstigungen im Alltag, etwa im öffentlichen Nahverkehr oder bei Eintrittspreisen. Wer die eigenen Ansprüche kennt und sie gezielt geltend macht, kann sowohl im täglichen Leben als auch steuerlich davon profitieren.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V./Veröffentlicht am 28.04.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.











