Wohnhäuser in Deutschland mit sehr guter Energiebilanz erreichen am Markt teils deutlich höhere Verkaufspreise als vergleichbare, nicht sanierte Objekte. Laut einer Datenanalyse von ImmobilienScout24 im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e. V. (BuVEG) sind Aufschläge von bis zu 40 Prozent möglich. Ausgewertet wurden dafür mehr als 310.000 Inserate aus dem Jahr 2025.
Lage, Lage – und Energieeffizienz gewinnt dauerhaft an Gewicht
Der BuVEG-Geschäftsführer Jan Peter Hinrichs machte deutlich, dass energetische Modernisierungen zunehmend als entscheidender Werthebel wirken. Besonders relevant seien Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Fassade, Fenster und Dach. Wer hier investiere, könne den Immobilienwert spürbar erhöhen. Gleichzeitig werde das Verschieben notwendiger Sanierungen immer häufiger zum Nachteil: Bei energetisch schwachen Gebäuden zeige sich zunehmend ein deutlicher Wertverlust.
Über alle Baualtersklassen und Regionen hinweg liegt der durchschnittliche Wertzuwachs durch energetische Sanierungen aktuell bei 23 Prozent. Im Jahr 2024 hatte dieser Wert noch bei 21 Prozent gelegen. Am stärksten profitiere vor allem der Altbau bis Baujahr 1949 – und zwar unabhängig davon, ob die Immobilie in der Stadt, im verdichteten Umland oder im ländlichen Raum liege.
Trotz dieser Wertpotenziale agieren viele Eigentümer derzeit zurückhaltend. Die Sanierungsquote lag 2024 bei 0,7 Prozent; erforderlich wären mindestens 2 Prozent, um den Gebäudebestand langfristig zukunftsfähig aufzustellen.
Förderung breiter ausrichten: Heizung, Hülle und Technik gleich behandeln
Hinrichs verwies darauf, dass die Politik Immobilieneigentümer gezielter unterstützen könne, wenn das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen im deutschen Gebäudebestand stärker berücksichtige. Nicht bei jedem Haus sei als nächster Schritt zwingend eine neue Heizung die beste Priorität; häufig seien zunächst Fassade, Fenster oder Dach die wirksameren Baustellen. Daher sollten Heizung, Gebäudehülle und technische Maßnahmen künftig gleichwertig in der Förderung behandelt werden. Sinnvolle Sanierungsentscheidungen würden vor Ort ohnehin von den Eigentümern getroffen – typischerweise mit Unterstützung von Energieberatern.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle/Veröffentlicht am 23.01.2026













