Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert eine Reform des Versorgungsausgleichs im Rentenrecht. Der Verband kritisiert, dass geschiedene Menschen ihre gekürzte Rente in vielen Fällen auch dann dauerhaft behalten, wenn der Expartner, an den Rentenpunkte übertragen wurden, bereits verstorben ist.
Eigentlich soll der Versorgungsausgleich für Gerechtigkeit sorgen. Wer in der Ehe wegen Kinderbetreuung oder Familienarbeit beruflich zurückgesteckt hat, soll im Alter abgesichert sein. Dieses Grundprinzip stellt auch der ISUV nicht infrage. Problematisch sei jedoch eine Regelung, durch die die eigene Rentenkürzung meist weiterläuft, obwohl der frühere Partner gar keine Leistungen mehr beziehen kann.
Nach geltendem Recht kann die Kürzung nur unter engen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden. Entscheidend ist die sogenannte 36-Monats-Regelung: Wurden die übertragenen Rentenanwartschaften vom verstorbenen Expartner nicht länger als 36 Monate bezogen, kann eine Anpassung beantragt werden. Hat der Expartner die Ansprüche länger genutzt, bleibt die Rentenminderung bestehen.
Aus Sicht des ISUV ist das eine erhebliche Ungerechtigkeit. Hinzu kommt, dass Betroffene selbst aktiv werden müssen. Die Rentenkürzung endet nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Zudem wirkt die Änderung erst ab dem Monat nach Antragstellung und nicht rückwirkend ab dem Tod des Expartners. Wer von dessen Tod nichts erfährt, etwa weil seit Jahren kein Kontakt mehr besteht, verliert dadurch unter Umständen dauerhaft Geld. Eine automatische Benachrichtigung ist nicht vorgesehen.
Die rechtspolitische Sprecherin des ISUV, Monika Roth, hält diese Begrenzung für nicht vertretbar. Wenn der frühere Partner verstorben sei, müsse die eigene Rentenkürzung enden. Es sei nicht hinnehmbar, dass Menschen im Alter oder im Pflegefall nicht auf ihre eigenen Rentenansprüche zurückgreifen könnten, obwohl die Leistungen auf der anderen Seite längst weggefallen seien.
Der Verband sieht darin auch ein strukturelles Problem. In der Praxis werde nicht berücksichtigt, wie sich die wirtschaftliche Situation des begünstigten Expartners nach der Scheidung entwickelt hat. Wer nach der Trennung selbst gut verdient oder durch eine neue Ehe abgesichert ist, profitiere trotzdem weiter von den übertragenen Rentenanwartschaften. Der ursprüngliche Gedanke eines Ausgleichs von Bedürftigkeit gehe damit aus Sicht des ISUV verloren.
In Zuschriften an den Verband schildern Mitglieder Fälle, in denen sie über viele Jahre erhebliche Rentenansprüche abgegeben haben, obwohl der frühere Partner später selbst gut abgesichert war. Der ISUV kritisiert deshalb, dass das System oft noch von einem überholten Familienmodell ausgehe und die tatsächlichen Lebensverläufe nach einer Scheidung nicht ausreichend berücksichtige.
Der Verband fordert deshalb mehrere Änderungen. Zum einen solle die 36-Monats-Grenze entfallen. Die Rentenkürzung müsse mit dem Tod des Expartners automatisch enden und zwar rückwirkend ab dem Todestag. Zum anderen verlangt der ISUV, dass die wirtschaftliche Entwicklung des begünstigten Expartners künftig stärker berücksichtigt wird. Außerdem spricht sich der Verband für mehr Transparenz aus: Geschiedene müssten über den Tod des ausgleichsberechtigten Expartners informiert werden, damit ihnen keine Ansprüche aus Unwissenheit verloren gehen.
Nach Auffassung des ISUV darf zudem niemand im Alter auf Sozialleistungen angewiesen sein, nur weil eigene Rentenansprüche dauerhaft abgegeben wurden. Der Verband plädiert deshalb für ein Familienrecht, das stärker an der heutigen Lebenswirklichkeit ausgerichtet ist und individuelle Situationen besser berücksichtigt.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV e. V./Veröffentlicht am 07.07.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.











