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Aktenordner - Fördermittel

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Höhere Förderbeträge beim ERP-Gründerkredit ab Dezember

in Finanzen
Lesedauer: 2 min.

Gute Neuigkeiten für Selbstständige und junge Unternehmen: Die KfW erweitert ihr Förderangebot und hebt den maximalen Betrag im ERP-Gründerkredit – StartGeld an. Ab dem 1. Dezember steht ein Kreditvolumen von bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Gleichzeitig wird der mögliche Umfang für Betriebsmittelfinanzierungen von bisher 50.000 auf 80.000 Euro erweitert.

Die für die inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW erklärte, dass Unternehmensgründungen entscheidend für Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft seien. Mit der Erhöhung der Fördergrenzen solle Gründerinnen und Gründern in Deutschland der finanzielle Spielraum gegeben werden, den sie für die Umsetzung ihrer Konzepte benötigen. Zudem betonte sie, dass der Zugang zum Förderkredit durch die Übernahme von 80 Prozent des Kreditausfallrisikos erleichtert werde. Auf diese Weise wolle die KfW die Gründungstätigkeit stärken und deutlich machen, dass sie den unternehmerisch tätigen Personen verlässlich zur Seite stehe.

Der Kredit richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie an Unternehmen, die höchstens fünf Jahre am Markt sind. Auch in Fällen einer geplanten Unternehmensnachfolge kann das Angebot genutzt werden, um den Mittelstand weiter zu stärken.

Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Betriebe, unabhängig davon, ob sie im Haupt- oder Nebenerwerb geführt werden. Die Beantragung erfolgt wie üblich über die Hausbank. Besonders hervorzuheben ist, dass die KfW den Kreditinstituten 80 Prozent des Ausfallrisikos abnimmt, was die Kreditvergabe für junge Unternehmen deutlich erleichtert.

Weitere Informationen zum Programm finden sich hier: ERP-Gründerkredit – StartGeld: Förderung für Gründung, Übernahme und Wachstum | KfW

Zusätzlich stellt die KfW mit der Gründerplattform ein interaktives Angebot bereit, das angehende Unternehmerinnen und Unternehmer von der Planung bis zur Umsetzung ihres Vorhabens begleitet und hilfreiche Hinweise bereithält.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von KfW/Veröffentlicht am 01.12.2025

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