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Kosten Gesundheitssystem

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Krankenkassen: Zuzahlungen steigen ab 2027

in Finanzen
Lesedauer: 3 min.

Für gesetzlich Krankenversicherte wird die Gesundheitsversorgung in den kommenden Jahren an mehreren Stellen teurer. Grundlage ist das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und den Anstieg der Zusatzbeiträge begrenzen will.

Dafür werden unter anderem Zuzahlungen erhöht und einzelne Leistungen eingeschränkt. Auch Arbeitnehmer mit privater Krankenvollversicherung können von den neuen Regelungen betroffen sein.

Homöopathische Mittel seit Juli eingeschränkt

Ein Teil der Änderungen gilt bereits seit dem 30. Juli 2026.

Seitdem dürfen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel grundsätzlich nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.

Bis Ende 2026 können Krankenkassen solche Leistungen noch freiwillig über ihre Satzung übernehmen. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt auch diese Möglichkeit.

Höhere Zuzahlungen ab Januar 2027

Ab dem 1. Januar 2027 steigen die gesetzlichen Zuzahlungen für verschiedene Leistungen.

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Bei Arznei- und Hilfsmitteln bleibt es grundsätzlich bei einem Eigenanteil von zehn Prozent der Kosten. Der Mindestbetrag steigt jedoch auf 7,50 Euro, der Höchstbetrag auf 15 Euro.

Kostet ein Medikament beispielsweise 80 Euro, müssen Versicherte acht Euro selbst zahlen. Bei einem Preis von 200 Euro greift die neue Obergrenze von 15 Euro.

Physiotherapie und häusliche Pflege werden teurer

Auch bei Heilmitteln wie Physio-, Ergo- oder Logopädie sowie bei häuslicher Krankenpflege fallen höhere Eigenanteile an.

Neben zehn Prozent der Behandlungskosten wird künftig eine feste Zuzahlung von 15 Euro je Verordnung fällig. Bisher waren es zehn Euro.

Krankenhausaufenthalt kostet mehr

Auch die Zuzahlung für stationäre Aufenthalte steigt.

Versicherte zahlen künftig 15 Euro pro Tag statt bisher zehn Euro. Die Begrenzung auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr bleibt bestehen.

Bei einem zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt erhöht sich der Eigenanteil damit von bisher 140 Euro auf künftig 210 Euro.

Zuschüsse für Zahnersatz sinken

Beim Zahnersatz müssen gesetzlich Versicherte ebenfalls mit höheren Eigenanteilen rechnen.

Der Festzuschuss für die Regelversorgung sinkt ab 2027 von 60 auf 50 Prozent.

Wer regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, erhält nach fünf Jahren künftig einen Zuschuss von 60 statt bisher 70 Prozent. Nach zehn Jahren steigt der Zuschuss auf 65 statt bisher 75 Prozent.

Die Härtefallregelung bleibt bestehen. Menschen mit geringem Einkommen können weiterhin einen vollständigen Zuschuss für die medizinisch notwendige Regelversorgung erhalten.

Zusatzversicherungen können Mehrkosten auffangen

Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag häufig einen Teil der höheren Eigenanteile.

Nach Angaben der ARAG bestehen derzeit rund 32 Millionen private Zusatzversicherungsverträge von gesetzlich Krankenversicherten.

Ob die Mehrbelastung tatsächlich vollständig ausgeglichen wird, hängt jedoch vom jeweiligen Tarif ab.

Neue Grenzen für Beiträge und Versicherungspflicht

Neben den Leistungskürzungen ändern sich auch wichtige Einkommensgrenzen.

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden.

2026 liegt sie laut ARAG bei 69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet dagegen darüber, ob Arbeitnehmer aufgrund ihres Einkommens noch gesetzlich versicherungspflichtig sind. 2026 liegt sie bei 77.400 Euro jährlich beziehungsweise 6.450 Euro monatlich.

Wer mit seinem regelmäßigen Jahreseinkommen dauerhaft über dieser Grenze liegt, kann grundsätzlich in die private Krankenversicherung wechseln.

2027 gelten zwei Versicherungspflichtgrenzen

Für 2027 sollen je nach Beginn der privaten Krankenversicherung unterschiedliche Jahresarbeitsentgeltgrenzen gelten.

Beginnt der private Versicherungsschutz spätestens am 31. Dezember 2026, soll 2027 die regulär fortgeschriebene Grenze von voraussichtlich rund 81.000 Euro gelten.

Bei einem Beginn ab dem 1. Januar 2027 gilt dagegen voraussichtlich eine außerordentlich erhöhte Grenze von rund 84.600 Euro.

Die endgültigen Werte sollen erst mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung im Herbst 2026 feststehen.

Beitragsbemessungsgrenze steigt ebenfalls

Auch die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 außerplanmäßig angehoben werden.

Voraussichtlich steigt sie auf rund 76.500 Euro pro Jahr beziehungsweise 6.375 Euro monatlich.

Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der bisherigen Grenze bedeutet das, dass künftig ein größerer Teil ihres Einkommens beitragspflichtig wird. Wie hoch die zusätzliche Belastung ausfällt, hängt unter anderem vom Einkommen und vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse ab.

Wechsel in private Krankenversicherung genau prüfen

Wer noch 2026 in die private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte nach Angaben der ARAG die Fristen genau beachten.

Soll der private Versicherungsschutz spätestens zum 1. Dezember 2026 beginnen, müsste die gesetzliche Krankenversicherung wegen der zweimonatigen Kündigungsfrist spätestens zum 30. September 2026 gekündigt werden.

Beginnt die private Krankenversicherung dagegen erst ab Januar 2027, ist die dann geltende höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgeblich.

Liegt das regelmäßige Einkommen darunter, bleibt der Arbeitnehmer grundsätzlich gesetzlich versicherungspflichtig.

Familienversicherung wird ab 2028 eingeschränkt

Eine weitere Änderung folgt 2028.

Dann soll die bislang beitragsfreie Familienversicherung für viele Ehegatten und eingetragene Lebenspartner eingeschränkt werden. Für sie kann künftig ein eigener Beitrag anfallen.

Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei familienversichert. Für bestimmte Lebenssituationen sind Ausnahmen vorgesehen.

Damit bringt die Reform für viele Versicherte schrittweise höhere Eigenanteile und neue Beitragsregeln. Besonders Beschäftigte mit Einkommen nahe der Versicherungspflichtgrenze sollten frühzeitig prüfen, welche Auswirkungen die Änderungen auf ihren Versicherungsschutz haben.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ARAG/Veröffentlicht am 21.09.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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