revozeitung_logo
  • Home
  • Finanzen
  • Neuigkeiten
  • Immobilien & Heim
    • Garten & Terrasse
    • Wohnen
  • Unternehmen
  • Wissen
Keine Treffer
Alle Ergebnisse anzeigen
revozeitung_logo
  • Home
  • Finanzen
  • Neuigkeiten
  • Immobilien & Heim
    • Garten & Terrasse
    • Wohnen
  • Unternehmen
  • Wissen
Keine Treffer
Alle Ergebnisse anzeigen
revozeitung_logo
Keine Treffer
Alle Ergebnisse anzeigen
Home Finanzen
Ein Tablet mit dem Text E-Rezept auf dem Display

©Zerbor/stock.adobe.com

Krankheitskosten: Neue Nachweispflichten ab 2025

in Finanzen
Lesedauer: 2 min.

Wer medizinische Ausgaben steuerlich geltend machen möchte, muss sich auf strengere Vorgaben einstellen. Während es für die Steuererklärung 2024 noch eine Übergangsregel beim E-Rezept gab, entfällt diese künftig. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 erkennen Finanzämter ausschließlich vollständige Apothekenbelege an. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hin und erläutert, worauf Steuerpflichtige achten sollten.

Krankheitskosten steuerlich absetzen

Kosten, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung entstehen und nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um direkte Kosten zur Behandlung einer Krankheit oder zur Linderung ihrer Folgen handelt. Aufwendungen zur Vorbeugung werden in der Regel nicht anerkannt.

Bevor sich diese Ausgaben steuerlich auswirken, berechnet das Finanzamt zunächst die sogenannte zumutbare Belastung. Diese liegt je nach Einkommenshöhe, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Nur der darüber hinausgehende Betrag mindert die Steuerlast.

Übergangsregelung beim E-Rezept lief 2024 aus

Für die Anerkennung von Krankheitskosten ist ein geeigneter Nachweis erforderlich. Früher genügte hierfür das ärztliche Rezept oder eine entsprechende Verordnung. Mit der Einführung des E-Rezepts im Jahr 2024 änderte sich diese Praxis.

Für das Steuerjahr 2024 hatte das Bundesfinanzministerium den Finanzämtern vorübergehend erlaubt, auch Belege ohne Namensangabe zu akzeptieren. Diese Sonderregelung galt ausschließlich für diesen Veranlagungszeitraum und ist inzwischen ausgelaufen.

Ab 2025 gelten strengere Beleganforderungen

Ab der Steuererklärung für 2025 werden nur noch vollständige Apothekenbelege als Nachweis anerkannt. Diese müssen folgende Angaben enthalten:

Ähnliche Artikel

Unterhalt, Ehegattensplitting, Figuren mit Geldscheinen

Reform beim Ehegattensplitting: Wer mehr zahlen würde

2. April 2026
Eigenheim als Altersvorsorge

Altersvorsorgereform stärkt auch Wohneigentum

31. März 2026
  • Name des Medikaments oder Hilfsmittels

  • Art des Rezepts

  • Höhe der Zuzahlung

  • Name der steuerpflichtigen Person

Der Vorstandsvorsitzende der VLH, Jörg Strötzel, macht deutlich, dass die frühere Übergangsregelung lediglich eine pragmatische Lösung während der Umstellung auf das E-Rezept gewesen sei. Für die Zukunft gelten wieder die üblichen Anforderungen. Steuerpflichtige sollten daher beim Einlösen eines E-Rezepts darauf achten, dass ihr Name auf dem Beleg vermerkt ist, da ansonsten die Anerkennung durch das Finanzamt gefährdet sein kann.

Wer noch Belege aus dem Vorjahr ohne Namensangabe besitzt, kann nachträglich bei der Apotheke einen korrigierten Ersatzbeleg anfordern.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH/Veröffentlicht am 16.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

TeilenTweet
Vorheriger Artikel

Steuererklärung per Klick: Chancen & Grenzen der neuen App

Nächster Artikel

Gold-ETCs gefragt: Anleger setzen auf Stabilität

Ähnliche Beiträge

Unterhalt, Ehegattensplitting, Figuren mit Geldscheinen

Reform beim Ehegattensplitting: Wer mehr zahlen würde

von Nima
2. April 2026
0

Eine Einschränkung des Ehegattensplittings mit dem Ziel, den Arbeitsanreiz für Zweitverdienende zu erhöhen, würde nach Berechnungen des Instituts der deutschen...

Eigenheim als Altersvorsorge

Altersvorsorgereform stärkt auch Wohneigentum

von Nima
31. März 2026
0

Mit dem heute vom Bundestag beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz soll vor allem die kapitalmarktorientierte Vorsorge ausgebaut werden. Weniger beachtet werde jedoch, dass...

Kinderbetreuung

Kinderbetreuungskosten nach Trennung: Was steuerlich gilt

von Nima
30. März 2026
0

Kinderbetreuungskosten werden bei getrenntlebenden Eltern steuerlich nur dem Elternteil als Sonderausgaben zugerechnet, in dessen Haushalt das Kind lebt. Dass diese...

Shopping

Konsumlaune bleibt gedämpft trotz sinkender Inflation

von Nima
25. März 2026
0

Die Ausgabenbereitschaft in Deutschland zeigt sich weiterhin zurückhaltend. Zwar hat sich die Inflation seit dem starken Anstieg ab 2022 deutlich...

Weitere laden
Nächster Artikel
Gold Börse

Gold-ETCs gefragt: Anleger setzen auf Stabilität

Firma gründen

Mehr Gründungen in Deutschland, vor allem im Nebenerwerb

9. April 2026
Unterhalt, Ehegattensplitting, Figuren mit Geldscheinen

Reform beim Ehegattensplitting: Wer mehr zahlen würde

2. April 2026
Eigenheim als Altersvorsorge

Altersvorsorgereform stärkt auch Wohneigentum

31. März 2026

Kategorien

  • Finanzen
  • Garten & Terrasse
  • Heim & Garten
  • Immobilien
  • Magazin & Tipps
  • Neuigkeiten
  • Unternehmen
  • Wissen
Firma gründen
Unternehmen

Mehr Gründungen in Deutschland, vor allem im Nebenerwerb

9. April 2026
Unterhalt, Ehegattensplitting, Figuren mit Geldscheinen
Finanzen

Reform beim Ehegattensplitting: Wer mehr zahlen würde

2. April 2026
Eigenheim als Altersvorsorge
Finanzen

Altersvorsorgereform stärkt auch Wohneigentum

31. März 2026
Kinderbetreuung
Finanzen

Kinderbetreuungskosten nach Trennung: Was steuerlich gilt

30. März 2026
Shopping
Finanzen

Konsumlaune bleibt gedämpft trotz sinkender Inflation

25. März 2026
Rauchen in Wohnung
Immobilien

Tabakrückstände senken Immobilienwert deutlich

24. März 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Post Sitemap

© All Rights Reserved

Keine Treffer
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Finanzen
  • Neuigkeiten
  • Immobilien & Heim
    • Garten & Terrasse
    • Wohnen
  • Unternehmen
  • Wissen

© All Rights Reserved