Mit der Geburt eines Kindes verändert sich für viele Familien auch die finanzielle Situation. Während der Elternzeit sinkt häufig das Einkommen, gleichzeitig entstehen zusätzliche Ausgaben für Ausstattung, Betreuung und den Familienalltag. Gerade in dieser Phase kann es deshalb sinnvoll sein, bestehende Verträge zur privaten Altersvorsorge zu überprüfen und die Sparbeiträge an die neue Lebenssituation anzupassen.
Ab 1. Januar 2027 gelten neue Regeln für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Kern der Reform ist unter anderem ein neues Altersvorsorgedepot, das auch Anlagen in Fonds und ETFs ermöglichen kann. Die Förderung wird künftig stärker an den tatsächlich eingezahlten Eigenbeitrag gekoppelt. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können nach dem bisherigen Modell weitergeführt werden; neue Riester-Verträge nach den bisherigen Regeln können ab 2027 hingegen nicht mehr abgeschlossen werden.
Bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr
Besonders Familien können von der neuen Fördersystematik profitieren. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr beträgt die Grundzulage 50 Prozent. Für weitere Einzahlungen bis zu einem geförderten Eigenbeitrag von insgesamt 1.800 Euro kommen jeweils 25 Prozent hinzu. Damit sind jährlich bis zu 540 Euro Grundzulage möglich. Zusätzlich erhält ein zulageberechtigter Elternteil für jedes Kind einen Euro Kinderzulage je selbst eingezahltem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro. Die maximale Kinderzulage beträgt damit 300 Euro pro Kind und Jahr.
Wie sich das auswirken kann, zeigt ein Beispiel: Zahlt ein Elternteil monatlich 100 Euro und damit 1.200 Euro im Jahr ein, ergeben sich daraus 390 Euro Grundzulage. Bei einem förderberechtigten Kind können weitere 300 Euro Kinderzulage hinzukommen. Insgesamt würden damit 1.890 Euro in die Altersvorsorge fließen, obwohl der eigene Jahresbeitrag bei 1.200 Euro liegt.
Auch kleinere Sparbeträge werden gefördert
Eine Familiengründung muss deshalb nicht bedeuten, dass die Altersvorsorge während finanziell engerer Jahre vollständig ausgesetzt werden muss. Der für die Grundzulage erforderliche jährliche Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro. Entscheidend ist aus Sicht von R+V-Produktmanager Christian Kaiser, die Vorsorge nicht starr fortzuführen, sondern sie immer wieder an Einkommen, Ausgaben und die jeweilige Lebensphase anzupassen.
Auch während der ersten drei Jahre der Kindererziehung können Eltern grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein, weil Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt werden. Wichtig ist allerdings, dass diese Zeiten dem betreffenden Elternteil tatsächlich zugeordnet und im Versicherungskonto erfasst werden. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Kindererziehungszeiten grundsätzlich nur einem Elternteil zugerechnet werden.
Altersvorsorgedepot ermöglicht Anlagen in Fonds und ETFs
Mit der Reform wird neben Garantieprodukten auch ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie eingeführt. Darüber kann das angesparte Kapital beispielsweise in geeignete Fonds und ETFs investiert werden. Das eröffnet höhere Renditechancen, bedeutet gleichzeitig aber auch, dass Wertschwankungen und Verluste möglich sind. Die neue Förderung bleibt zudem mit dem Sonderausgabenabzug verbunden: Bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich des jeweiligen Zulagenanspruchs können unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Die späteren Leistungen werden nachgelagert besteuert.
Das angesparte Vermögen ist grundsätzlich für die Altersvorsorge vorgesehen. Die Auszahlungsphase kann normalerweise frühestens mit 65 Jahren beginnen und muss spätestens vor Vollendung des 70. Lebensjahres starten. Zum Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals separat ausgezahlt werden. Daneben sind künftig neben lebenslangen Renten auch langfristige Auszahlungspläne möglich.
Altersvorsorge nach der Familiengründung neu prüfen
Für Familien kann die Reform damit vor allem bei kleineren und mittleren Sparbeträgen interessant sein, weil die Grund- und Kinderzulagen direkt vom Eigenbeitrag abhängen. Wer nach der Geburt eines Kindes weniger verdient oder seine Arbeitszeit reduziert, kann prüfen, ob der bisherige Sparbetrag noch zum Haushaltsbudget passt und welche staatliche Förderung genutzt werden kann.
R+V-Experte Kaiser rät deshalb dazu, die Altersvorsorge nicht aus den Augen zu verlieren, nur weil sich die finanziellen Prioritäten mit einem Kind verschieben. Statt an einem einmal festgelegten Sparplan festzuhalten, könne die Vorsorge an unterschiedliche Lebensphasen angepasst werden. Entscheidend sei, auch bei niedrigeren Beiträgen den langfristigen Vermögensaufbau weiterzuführen und verfügbare Fördermöglichkeiten einzubeziehen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von R+V Versicherung AG/Veröffentlicht am 30.09.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.











