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Unterhalt, Ehegattensplitting, Figuren mit Geldscheinen

©js-photo/stock.adobe.com

Reform beim Ehegattensplitting: Wer mehr zahlen würde

in Finanzen
Lesedauer: 2 min.

Eine Einschränkung des Ehegattensplittings mit dem Ziel, den Arbeitsanreiz für Zweitverdienende zu erhöhen, würde nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft vor allem Familien mit nur einem Einkommen steuerlich stärker belasten.

Demnach hätten Haushalte in Deutschland im vergangenen Jahr ohne das Ehegattensplitting rund 25 Milliarden Euro mehr an Einkommensteuer zahlen müssen. Etwa 91 Prozent des steuerlichen Vorteils seien auf Ehepaare mit Kindern entfallen, lediglich 9 Prozent auf kinderlose Paare. Besonders stark profitierten Familien mit nur einem Verdiener. Auf diese Haushalte sei mehr als ein Drittel des gesamten Splittingvorteils entfallen, obwohl es mit 11,3 Millionen Doppelverdiener-Haushalten deutlich mehr von ihnen gebe als Alleinverdiener-Haushalte, die sich auf 2,2 Millionen beliefen.

Ob dieses Modell in der bisherigen Form bestehen bleibt, ist jedoch ungewiss. SPD-Chef Lars Klingbeil habe eine Reform des Ehegattensplittings ins Spiel gebracht, wobei bislang offen sei, wie weit diese reichen könnte. Eine vollständige Abschaffung gelte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken als problematisch. Wahrscheinlicher erscheine daher ein sogenanntes Realsplitting. Dabei könnte der Partner mit dem höheren Einkommen nur noch einen festgelegten Betrag auf den anderen übertragen. Diskutiert werde eine Grenze in Höhe des Grundfreibetrags, der aktuell bei 12.348 Euro liege.

Berechnungen des IW zufolge würde eine solche Neuregelung vor allem Haushalte mit nur einem Einkommen treffen. Verdiene ein Partner 100.000 Euro im Jahr und der andere nichts, liege der Splittingeffekt derzeit bei 9.768 Euro Steuerersparnis. Das hänge damit zusammen, dass das Einkommen rechnerisch auf beide Ehepartner verteilt werde, wodurch sich die Steuerlast spürbar reduziere. Im Modell des Realsplittings würde dieser Vorteil weitgehend entfallen, weil nur noch der Grundfreibetrag übertragen werden dürfte. Daraus ergäbe sich eine zusätzliche Steuerbelastung von 4.582 Euro pro Jahr.

Bei Paaren mit zwei Einkommen und ähnlichem Gesamteinkommen, aber geringerer Differenz zwischen den Verdiensten, wären die Auswirkungen deutlich kleiner oder gar nicht spürbar. Ein Paar mit Jahreseinkommen von 50.000 und 25.000 Euro würde nach diesen Berechnungen steuerlich unverändert bleiben. Erst wenn der Einkommensabstand deutlich größer werde, mache sich eine Reform bemerkbar.

Offen bleibt außerdem, ob eine solche Reform die beabsichtigte Wirkung auf den Arbeitsmarkt tatsächlich entfalten würde. Zwar könnte sie den Anreiz erhöhen, eine Erwerbstätigkeit auszuweiten, da vom zusätzlichen Einkommen des Zweitverdieners netto mehr übrig bliebe. Auch könnte eine höhere Steuerlast durch zusätzliche Arbeitsstunden zumindest teilweise ausgeglichen werden.

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Gleichzeitig dürfte der Effekt begrenzt bleiben. Ohne ausreichende Betreuungsangebote für Kinder könnten viele Familien ihren Arbeitsumfang kaum steigern. Hinzu komme, dass eine Reform voraussichtlich nur für neu geschlossene Ehen gelten solle. Dadurch wären die kurzfristigen Folgen für Arbeitsangebot und Steueraufkommen eher gering. Eine Reform des Ehegattensplittings könnte damit allenfalls ein einzelner Baustein sein, umfassende familien- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aber nicht ersetzen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Institut der Deutschen Wirtschaft/Veröffentlicht am 31.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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