Unfallverhütung, Ergonomie und der Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken sind seit jeher zentrale Elemente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Doch die Themenfelder, in denen Fachkräfte der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit unterstützen, werden zunehmend vielfältiger. TÜV Rheinland benennt vier aktuelle Entwicklungen:
1. Gewaltprävention
Die wachsende Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft stellt neue Anforderungen an Unternehmen, Behörden und Organisationen. Der Schutz von Beschäftigten ist nicht nur im Umgang mit Bargeld notwendig, sondern auch in Bereichen mit intensivem Kundenkontakt – etwa in Ämtern, im Handel oder im Gesundheitswesen. Besonders Mitarbeitende in Rettungsdiensten, Krankenhäusern oder der Feuerwehr sind regelmäßig Anfeindungen ausgesetzt.
Um Risiken zu verringern, raten Expertinnen und Experten dazu, individuelle Konzepte zur Gewaltprävention zu entwickeln. Dazu zählen bauliche Maßnahmen wie Trennvorrichtungen, die Einrichtung von Notrufsystemen und Fluchtwegen sowie Schulungen zur Deeskalation. Da Tätigkeiten in gefährdeten Bereichen häufig mit psychischer Belastung verbunden sind, ist begleitende oder nachträgliche psychologische Betreuung von großer Bedeutung. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin berücksichtigen mittlerweile auch Gewaltgefahren systematisch in Gefährdungsbeurteilungen.
2. Künstliche Intelligenz
Digitalisierung und KI eröffnen neue Möglichkeiten im Arbeitsschutz. Mithilfe digitaler Anwendungen können beispielsweise virtuelle Begehungen, Online-Sprechstunden oder video- und KI-gestützte Analysen umgesetzt werden. So lassen sich unter anderem ergonomische Bewegungsabläufe präzise überprüfen, ohne dass dafür aufwändige Vor-Ort-Termine notwendig sind.
3. Cyberrisiken
IT-Systeme sind heute nahezu überall im Einsatz und miteinander vernetzt. Dadurch steigt die Angriffsfläche für Cyberattacken. Die Folgen können gravierend sein: von Produktionsausfällen über Datenverluste bis hin zu Ausfällen in Krankenhäusern. Besonders gefährlich wird es, wenn sicherheitsrelevante Systeme wie Maschinensteuerungen, Lichtschranken oder Brandschutzanlagen manipuliert werden. Um dem vorzubeugen, schreibt die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1115-1 seit 2023 vor, Cyberrisiken verpflichtend in Gefährdungsbeurteilungen einzubeziehen.
4. Gefährdungen durch den Klimawandel
Extreme Wetterlagen nehmen zu und erfordern neue Schutzmaßnahmen. Der konkrete Handlungsbedarf hängt stark von der Branche ab: Während im Freien der Schutz vor UV-Strahlung und Hitze im Vordergrund steht, sind in Büros und Produktionshallen hitzebedingte Belastungen das größte Problem. Geeignete Maßnahmen können bauliche Verschattungen oder eine Anpassung der Arbeitszeiten an kühlere Tagesphasen sein. Hinzu kommen neue Gefährdungen, etwa durch eingeschleppte Insekten oder Krankheitsüberträger, die bisher in Deutschland nicht vorkamen. Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit sind daher gefordert, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren und passende Strategien mit den Unternehmen umzusetzen.
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz bei TÜV Rheinland:
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Beratung durch Expertinnen und Experten für Arbeitsmedizin: www.tuv.com/arbeitsmedizin
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Beratung durch Expertinnen und Experten für Arbeitssicherheit: www.tuv.com/arbeitssicherheit
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von TÜV Rheinland AG/Veröffentlicht am 27.08.2025













